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EQS | Certificaat
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Kwaliteitsdoels EQS1 – EQS5

Kwaliteitsdoels voor acuut ziekenhuizen en rehabilitatie klinieken

Im Rahmen des Eursafety Health-net sind bisher maximal 2 Qualitäts- und Transparenzsiegel zu erreichen. Im folgenden sind die zu erfüllenden Qualitätsziele zum Erlangen der jeweiligen Qualitätssiegel aufgeführt. Die Einhaltung bzw. Erfüllung der Qualitätsziele wird parallel von den für das jeweilige Krankenhaus zuständigen kommunalen Gesundheitsämtern, von der vorgesetzten Landesbehörde, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen (LIGA NRW), und vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster bewertet.

Das Qualitätssiegel wird für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben. Jährlich findet eine Re-Evaluation der wichtigsten Qualitätsziele im Rahmen der Krankenhausbegehungen durch die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter statt.

 

Qualitätsziele EQS 1: MRSA Prävention und Netzwerkbildung
  1. Teilnahme an den EUREGIO Qualitätsverbundveranstaltungen
  2. In regelmäßigen Abständen laden die Koordinatoren der Euregio zu so genannten Qualitätsverbundveranstaltungen ein. Diese können lediglich das Eursafety Health-Net Projekt betreffen oder im Rahmen von Qualitätszirkeln zu Antibiotikatherapie, Diagnostik oder von Kursen für Hygienebeauftrage Ärzte RKI-Richtlinie stattfinden. An diesen Veranstaltungen nehmen meist die Hygienebeauftragten Ärzte oder Hygienefachkräfte der jeweiligen Krankenhäuser teil.

  3. Erfassung epidemiologischer Daten
  4. Im Rahmen des Projektes ist die Erfassung epidemiologischer Grunddaten (z. B. Anzahl der Patientenbehandlung, Patientenbehandlungstage, Patientenverlegungen etc.) für jedes Kankenhaus notwendig. Diese Daten werden von den jeweils zuständigen Hygienebeauftragten Ärzten bzw Hygienefachkräften erfasst.

  5. Fortbildung/“MRSA-Tisch“ mit Gesundheitsamt
  6. Die Infektionsüberwachung der Krankenhäuser erfolgt gemäß Infektionsschutzgesetz durch die zuständigen Gesundheitsämter. Im Rahmen dieser Überwachung wird auch das Auftreten von Erregern wie MRSA abgefragt und diskutiert. Dennoch soll zusätzlich in regelmäßigem Abstand ein Treffen zwischen Gesundheitsamt und Krankenhäusern erfolgen, dass sich lediglich mit der Problematik „MRSA“ befasst. Dies soll als pars pro toto im Zusammenhang mit multiresistenten Erregern und nosokomialen Infektionen im Allgemeinen stehen. Hierzu gehören selbstverständlich neben Themen wie Hygiene und Screening, auch Strukturen, Personalschutz und Antibiotikatherapie.

  7. Prävalenz- und Eingangsscreening (Zusage, Durchführung, Analyse)
  8. Im Rahmen des Projektes Eursafety Health-Net muss ein Eingangsscreening gemäß RKI-Richtlinie durchgeführt werden. Die Festlegung der Risikopatienten kann jedoch in der Anzahl und Qualität von Krankenhaus zu Krankenhaus variieren. Aus diesem Grund wird einmal über einen Zeitraum jeder Patient auf MRSA hin untersucht und die Risikofaktoren werden erfasst. Die Analyse des Prävalenzscreenings erlaubt die Festlegung der Anzahl und Art der Risikopatienten für jedes Haus und ist Grundlage für die folgenden Qualitätsziele.

  9. Festlegen der Anzahl und Art der hausspezifischen Risikogruppen (RG) und Screening
  10. Dies muss auf Grundlage des Prävalenzscreenings durch das Krankenhaus selbst in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren des Netzwerks durchgeführt werden. Hierbei müssen möglicherweise zusätzlich Risikofakoren definiert werden.

  11. Typisierung von ausgewählten MRSA (z.B. Ausbruchstämmen)
  12. Europaweit kommen mehrere tausend verschiedene MRSA-Stämme vor. Daher ist es für das korrekte epidemiologische Verständnis von ausgesprochener Wichtigkeit, MRSA von MRSA zu unterscheiden. Hierzu dient eine am Institut für Hygiene entwickelte Typisierungsstrategie (spa Typisierung), die das molekular-epidemiologische Rückgrat darstellt. Sie ist als Surrogatmarker für besonders epidemische (z. B. spa t003) oder virulente MRSA (z. B. spa t044) nutzbar. Ausbruchsisolate, aber auch Isolate, die für Infektionen verantwortlich sind sollten in jedem Fall durch das zuständige Labor typisiert werden.

  13. Umsetzung der RKI-Richtlinie (Hygienemaßnahmen, Isolierung, Sanierung)
  14. Alle Krankenhäuser der Euregio setzen die nationalen Empfehlungen (z. B. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention der KRINKO am Robert Koch Institut zum Umgang mit MRSA um.

  15. Umsetzung §23 Infektionsschutzgesetz/gesetzliche Vorgaben (mittels EPI-MRSA Software)
  16. Alle Krankenhäuser der Euregio setzen die gesetzlichen Forderungen, die sich für die Krankenhäuser aus §7 und §23 Infektionsschutzgesetz ergeben, um. Die Daten der einzelnen Kliniken muss für das Gesundheitsamt vergleichbar sein (z. B. ÖGD-Report der EUREGIO bzw. MRSA-KISS).

  17. Übergabe von Informationen bei Entlassung
  18. Die Richtlinie der KRINKO zum Umgang mit MRSA sieht vor, dass der nachbehandelnde Arzt ausreichend informiert wird, welche weiteren Schritte zu veranlassen und welche hygienischen Maßnahmen notwendig sind. Für die Euregio sind diese Empfehlungen ausgearbeitet. Diese Empfehlungen sind für die Schnittstelle Krankenhaus → Transportdienst, Krankenhaus → Arztpraxis bzw. Alten-/Pflegeheim sowie Krankenhaus → Krankenhaus dringend zu beachten.

  19. Screening von Risikopatienten
  20. i) Anzahl von Abstrichen (Screeningkontrolle) ii) Anzahl von S. aureus (Qualitätskontrolle Abstrich/Labor)
    Die Bekämpfung von MRSA gelingt nur, wenn vorbeugend bereits die kolonisierten Personen im Krankenhaus/ in der Rehaklinik identifiziert (Screening) und in der Folge – meist ambulant - saniert werden. Die Identifizierung der MRSA hängt von der Durchführung eines Eingangsscreenings ab. Aus diesem Grund müssen die Krankenhäuser der Euregio folgende Daten, die sich aus den Ergebnissen des eigenen Prävalenzscreenings ergeben, erfassen.

Qualitätsziele EQS 2: MRE und Antibiotikaeinsatz
  1. Kommunikation und Transparenz zu MRE
  2. Teilnahme an i.) halbjährlichen Qualitätsverbundveranstaltungen, ii.) jährlichen Runden-Tisch-Gesprächen mit dem Gesundheitsamt (NL: IGZ) zu dem Themenkomplex MRE/Antibiotikaresistenz.

  3. Infektiologische und antiepidemische Strukturbildung
  4. Festlegung der Krankenhaus-spezifischen, infektiologischen Versorgung (NL: GHOR). In Deutschland durch Einordnung in Versorgungsstufe (A-C) für Infektionspatienten gemäß Anlage 2 des Seuchenalarmplans des Landes NRW unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlung zu i.) baulich-strukturellen, ii.) betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen sowie der iii.) infektiologischen Versogungskompetenz. Hierbei sind vor allem Maßgaben der kummunalen Pandemievorsorge zu berücksichtigen.

  5. Antibiotikamonitoring
  6. Halbjährliche Erfassung des Antibiotikaverbrauchs für mindestens 4 Indikator-Wirkstoffgruppen und Umsetzung von bestehenden Empfehlungen zur Prävention von MRE (Resistenzstatistik).

  7. Datenaustausch
  8. Austausch von wichtigen epidemiologischen Grunddaten zu i.) MRE, ii.) Antibiotikaverbrauch (DDD/1000 Patiententage) und iii.) Netzwerk der Zuverleger (KH).

  9. Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, nationaler Richtlinien
  10. i.) Umsetzung von §23 IfSG, (v.a. ÖGD-Report, NL: PREZIES), ii.) §§6 und 7 IfSG, RKI-Empfehlung zu MRSA (NL: PREZIES, WIP und SWAB).

  11. Risikoabschätzung
  12. Typisierung ausgewählter MRE (z.B. MRSA, ESBL) i.) im Ausbruchsfall, ii.) im Falle lebensbedrohlicher Infektionen (z.B. ca-MRSA, C. difficile) sowie iii.) bei MRSA zur Risikoabschätzung und Abgrenzung von im Krankenhaus erworbenen (ha-), von community-acquired (ca-) und Tier-assoziierten (la-) MRSA zur Umsetzung eines angepassten MRSA-Managements.

  13. Weiterbildung im lokalen Gesundheitsnetz
  14. Organisation von mind. 2 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der:

    • Patientensicherheit bzw Deutschen Antibiotika Resistenzstrategie (DART), rationaler Antibiotikatherapie
    • Diese erfolgen unter Einbeziehung des lokalen Versorgungsnetzes
      (v.a. Arztpraxen, Pflegeheime, Pflegedienste, Krankentransporte, Gesundheitsämter, ggf Kostenträger) insbesondere in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Facharzt für Mikrobiologie/Hygiene.
  15. Patientensicherheit
  16. Teilnahme an bzw. Ausrichtung von 2 thematischen Informationskampagnen zur Patienten- sicherheit, (z. B. Händehygiene, Europäischer Antibiotikatag.)

  17. MRSA-Prävention durch Screening (Search)
  18. i.) Umsetzung der aktuell gültigen Euregio-Screeningempfehlung von Patienten durch Mitteilung der Anzahl der Abstriche sowie des Nachweises von MRSA sowie ii.) Anpassung der MRSA-Euregio Screening-Empfehlung zu Personal.

  19. Transmurale Zusammenarbeit (Follow)
  20. Dokumentierte Übergabe und Kommunikation medizinisch notwendiger Informationen bei Entlassung von MRE-Patienten an i.) Krankentransport, ii.) weiterbehandelnden Arzt, iii.) Alten- und Pflegeheim als Voraussetzung zur strukturierten Weiterbehandlung der Patienten.

Qualitätsziele EQS 3: Hygienefachpersonal und -strukturen
Qualitätsziele EQS 4: Transmurale Zusammenarbeit *)
Qualitätsziele EQS 5: Euregional Community Health Care *)

*) Erarbeitung im laufenden Projekt